Energienews


04.07.2019

GEG-Entwurf geht in falsche Richtung: DEN legt 5-Punkte-Plan für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich vor

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) in weiten Teilen ab. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erarbeitete Entwurf geht vom Irrglauben der Politik aus, durch die Wahrung des Status Quo im Gebäudebereich eine Baukostensteigerung zu vermeiden. Das mag zwar dem Koalitionsvertrag entsprechen, schafft aber keine zukunf

Das DEN kritisiert ferner, dass der GEG-Entwurf nicht den Notwendigkeiten der Klimaziele im Gebäudebereich entspricht und sich die Regierung durch solch ein Gesetz mit Blick auf die gesetzten Klimaziele selbst blockiert. Die SPD will erst ein Klimagesetz, aber weshalb die für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebestand notwendigen (und mit wissenschaftlicher Expertise erarbeiten Grundlagen u.a. aus der Gebäudestrategie des Bundes) und möglichen Ziele nicht parallel im Gebäudegesetz umgesetzt werden können, verrät die SPD nicht.
Deshalb legt das DEN einen Fünf-Punkte-Plan vor, der die klimarelevanten Benchmarks im Gebäudebereich schärfen und neu justieren soll. Er sollte die Grundlage für eine neuerliche Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs oder eine generelle Neuerarbeitung eines künftigen GEG sein.

5-Punkte-Plan des Deutschen Energieberaternetzwerkes e.V. für ein GEG

Die Anforderungen der bisherigen EnEV und des bisherigen EEWärmeG sollten in folgenden Anforderungen zusammengefasst werden:

  1. Begrenzung des mittleren U-Wertes als Anforderungswert an die Gebäudehülle und Begrenzung des Fensterflächen-Anteils (um in klimatischer Hinsicht zukunftsfähige Gebäude zu bauen und dem sommerlichen Wärmeschutz gerecht zu werden)
  2. Anforderungswert für den maximalen Primär-Energie-Bedarf unter Berücksichtigung des nichterneuerbaren und erneuerbaren Anteils als Maßstab für den Ressourcen-Einsatz (perspektivisch sind ggf. neue Kennwerte erforderlich, deren Entwicklung durch Forschungs-Projekte untersucht werden muss)
  3. Mindestwert für die Deckung des Primär-Energie-Bedarfs durch Erneuerbare Energien (ggf. Vorgaben für die Effizienz der Anlagentechnik)
  4. Einführung eines Maximalwertes für den CO2-Ausstoß als Maßstab für die Klima-Verträglichkeit (ähnlich dem Schweizer Modell), perspektivisch ergänzt z.B. durch Mobilitäts-Faktoren u.a.
  5. Monitoring der Verbrauchsdaten zur Erfolgs- und Qualitätssicherung

Zur Erläuterung weist das DEN darauf hin, dass bereits in der 18.Wahlperiode die Zusammenlegung der EnEV (Energieeinsparverordnung) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Koalitionsvertrag stand. Als Ziele wurden Bürokratieabbau, Verstetigung von Anforderungen und Kostensenkung durch Investitions- und Planungssicherheit genannt. Darüber hinaus müssen in einem GEG die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt und insbesondere ein Niedrigstenergiehaus-Niveau beschrieben und definiert werden. Ohne diese Definition im GEG wird es keine Umsetzung der Förderstrategie des Bundes im Gebäudebereich geben, wie sie ebenfalls von der Koalition beschlossen wurde (hier sollte bis Ende 2019 eine neue Förderstruktur umgesetzt werden).

Im GEG-Entwurf den Status Quo der energetischen Anforderungen aus EnEV 2016 als Niedrigstenergiestandard gegenüber der EU zu erklären, ist eine juristisch brilliante Idee für die Lösung der Widersprüche zwischen den Besitzstandswahrungen des deutschen Koalitionsvertrages und den Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie, aber es ist keine klimaverträgliche und zukunftsfähige Lösung und steht im Übrigen im Widerspruch zu den eigenen Zielen der Gebäude- und Förderstrategie des Bundes.Das DEN kritisiert, dass ohne GEG weiter Gebäude nach dem Normenstand 2011 bzw. 2003 geplant werden müssen und innovative Technik (Brennstoffzellen etc.) nicht adäquat berechnen werden kann. Im Falle von Fördermitteln sind die EnergieberaterInnen zur Doppelten Nachweisführung gezwungen.

Ohne GEG wird es weiterhin keine Zulassung von qualifizierten Beratern geben, die keinen akademischen Abschluss haben. Damit verschärft sich die angespannte Personalsituation und es verlängern sich Bauzeiten. Letzteres erhöht den Aufwand und damit die Kosten der Planung und steht ebenfalls im Widerspruch zu den Zielen des kostengünstigen Bauens. Ohne GEG gibt weiterhin keine Identifizierungs- und Plausibilitätsprüfung bei der Erstellung von Energieausweisen und damit keinen ausreichenden Verbraucherschutz.Das DEN weist darauf hin, dass bereits heute mindestens 50% der Wohngebäude und ein erheblicher Teil der Nichtwohngebäude nach einem besseren Standard gebaut werden, als im vorliegenden GEG-Entwurf vorgesehen ist.

Zusätzlich zu seinem Fünf-Punkte-Plan fordert das DEN seit Jahren die dem Ordnungsrecht zugrundeliegenden und im GEG zitierten DIN-Normen barriere- und kostenfrei und vor allem online zugänglich zu machen. Dieses Vorgehen ist schon aus Verbraucherschutzgründen zwingend erforderlich.Eine weitere Verzögerung und damit fehlende Perspektive für die Entwicklung des Bauens in Deutschland beschädigt auch die Vorreiterrolle Deutschlands beim energieeffizienten Bauen und schadet damit der Volkswirtschaft.Die Stellungnahme des DEN umfasst 2 Teile und ist auf der Website veröffentlicht.

 




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